Olaf Scholz ist Kanzlerkandidat der SPD – wir gedenken Achidi John
Im Dezember 2001 starb Achidi John in Folge eines Einsatzes von Brechmittel. Diese Folterpraxis wurde vor ziemlich genau 19 Jahren [1] vom vorherigen Innensenator Olaf Scholz im Hamburger Law-and-order Wahlkampf 2001 eingeführt.
Am Morgen des 8. Dezember 2001 wurde der 19-Jährige von Zivilfahndern der Polizei aufgegriffen und sogleich in die Rechtsmedizin des Universitätskrankenhauses Eppendorf gefahren. „Dort sollte er ‚zum Zweck der Beweissicherung‘ zum Erbrechen gebracht werden. Aus Angst vor dem, was an ihm vollzogen werden sollte, brach Achidi John schon beim Anblick des Behandlungsraums zusammen. Die Polizisten schleiften in den Raum. Er wehrte gegen die Einnahme des Brechmittels und schrie: ‚I will die, I will die!‘. Daraufhin drückten mehrere Beamte den gefesselten Achidi John fest auf den Boden des Untersuchungsraumes. Zweimal schlug der Versuch, ihm stochernd eine Magensonde einzuführen, fehl. Beim dritten Mal gelang es der Ärztin Ute Lockemann, die Sonde durch die Nase einzuführen.“ [2]
Eine Anästhesistin für den Notfall wurde nicht zu Hilfe gerufen.“ Danach „fiel er zu Boden“, „die Gesichtsfarbe habe sich verändert, Atmung und Puls hätten ausgesetzt.“ Nach drei Minuten versuchten zwei Notärzteteams erfolglos, John zu reanimieren. [3] John starb am 12. Dezember 2001. Seit dem Todesfall Achidi John Ende 2001 wird der Platz vor der Roten Flora umgangssprachlich auch Achidi-John-Platz genannt. John war einer von vielen Fällen institutionellen Rassismus. Die bundesweite Kampagne „Death in Custody – Aufklärung von Tod in Gewahrsam jetzt!“ hatüber 170 Todesfällen von Schwarzen Menschen, People of Color und von Rassismus betroffenen Menschen in deutschem Gewahrsam seit 1990 starben recherchiert. [4]
Scholz entschied sich trotz vieler fachlicher und juristischer Kritik für den menschenrechtswidrigen Brechmitteleinsatz. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied 1996, dass das „Verabreichen von Brechmitteln“ „gegen die Menschenwürde und gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht“ verstoße. In den USA hatte das Oberste Bundesgericht schon 1952 entschieden, dass ‚diese Methoden zu sehr an Folterhandlungen heranreichen‘ Auch in Hamburg gab es viel Wiederspruch. Der damalige ver.di-Chef von Hamburg, Wolfgang Rose, lehnte die Methode als unverhältnismäßig ab. Auch der damalige Präsident der Hamburger Ärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, sprach sich gegen die Methode und für Abführmittel aus. Olaf Scholz verteidigte die Methode als alternativlos.[5] Hamburg beendete die Praxis (als letztes Bundesland) 2006 erst nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der im Juli 2006 den deutschen Brechmitteleinsatz als menschenrechtswidrig verurteilte. [6]
Gegen rassistische Polizeigewalt!
Gegen Institutioneller Rassismus!
#BlackLivesMatter
[1] Vor 19 Jahren, am 17.08.2001 schrieb die Junge Welt unter dem Titel „Heute schon gekotzt?“ über die erste Brechmittelvergabe nach Drogenrazzia in Hamburg
[2] https://blackcommunityhamburg.blackblogs.org/2019/12/15/18-todestag-von-achidi-john-und-die-parallelen-zu-dem-tod-von-tonou-mbobda/
[3] https://taz.de/!5143440/
[4] https://deathincustody.noblogs.org/recherche/
[5] https://taz.de/!1131974/
[6] https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/06-07/index.php?seite=7